Förderkriterien

Welche Projekte wir fördern

Unsere Stiftung setzt sich dafür ein, dass Bürger*innen, Institutionen und Unternehmen mehr Mitverantwortung für die Gestaltung der Klimawende und einer nachhaltigen Energieversorgung auf der Basis von erneuerbaren Energien übernehmen. Sie agiert

  1. als ein schneller Helfer für kleinere Verbündete und Multiplikatoren
  2. als ein verlässlicher Akteur der Energiewende mit überregionaler Ausstrahlung

und in gebotener Distanz zum staatlichen Handeln. Ihrem Selbstverständnis nach will die Naturstrom-Stiftung weniger ein pionierhaftes, innovatives Verhalten fördern, sondern vielmehr substanzielle Beiträge von Wirtschaftsbürgern und unternehmerischen Organisationen zu einer zukunftsfähigen Energieversorgung auswählen, die mit langem Atem, Mut zur Unabhängigkeit und langfristiger Verantwortung konzipiert sind.

Dieses Selbstverständnis will die Naturstrom-Stiftung zum einen im Wege von Einzelzuwendungen bis zu 1.000 Euro (Kleinstprojektförderung) und zum zweiten im Wege von Schwerpunktaktivitäten, die eine Kontinuität von mindestens 3 Jahren haben sollen (Regel- und Höchstförderung), verwirklichen.

Unsere Förderung fokussiert drei unterschiedliche Handlungsebenen zugunsten von Umwelt- und Klimaschutz:

  1. Regionale Projekte:  Auch ein räumlich stark begrenztes Projekt kann große, dauerhafte Wirkung entfalten. Sei es durch Aktivierung der Bürger*innen für einen kommunalen Klimaschutzplan, ein Unterrichtsmodul für (früh-) kindliche Bildung, für nachhaltige Entwicklung, durch eine Veranstaltung zur Vereinsgründung und vieles mehr.
  2. Grenzüberschreitende Projekte: In diesem Programmbereich steht der Austausch von Menschen über Grenzen hinweg im Mittelpunkt. Beispiele hierfür sind Stipendienvergaben an ausländische Studierende in Deutschland, gemeinnützige Aktivitäten im Rahmen von Städtepartnerschaften und Kooperationen von deutschen Vereinen und Stiftungen mit Partnerorganisationen im Ausland.
  3. Internationale Projekte: Im Einzelfall fördert die Naturstrom-Stiftung auch Organisationen mit Sitz im Ausland, wenn deren Gemeinnützigkeit im Sinne des deutschen Rechts nachgewiesen werden kann. Besonders interessieren uns Projekte, die dazu beitragen, in autoritär regierten Staaten die dortige Zivilgesellschaft zu stärken oder Beispiel zu geben für die einfache Machbarkeit einer lokalen Energiewende.