FAQs

Häufige Fragen und Antworten zur Förderung

Gibt es bestimmte Antragsfristen?

Nein. Sie können uns jederzeit einen Antrag schicken.

Wie schnell wird über einen Antrag für eine Kleinst- und eine Regelförderung entschieden?

Die Stiftungsaufgaben werden durch Vorstand und Stiftungsrat rein ehrenamtlich wahrgenommen. Daher kann es im Einzelfall zu Verzögerungen kommen. Unser Anspruch ist jedoch, dass wir über jeden Antrag innerhalb von sechs Wochen entscheiden.

Wie schnell wird über einen Antrag für eine Höchstförderung entschieden?

Die Anträge mit einem mehrjährigen Projektzeitraum und einem Gesamtvolumen von über 20.000 Euro können nur einmal pro Jahr durch den Stiftungsrat entschieden werden. Das betreffende Sitzungsdatum wird auf unserer Website veröffentlicht.

In welcher finanziellen Höhe kann die Naturstrom-Stiftung fördern?

Pro Jahr stehen uns verwendungsfähige Mittel von derzeit ca. 50.000 Euro zur Verfügung. Diese wollen wir nach Maßgabe der verschiedenen Programmlinien und durch Einzelförderungen im Sinne der nachfolgenden Erläuterungen ausgeben.

Was bedeutet „Kleinstprojektförderung“ genau?

In diesem Segment fördern wir Projektanträge bis maximal 1.000 Euro. Dazu werden im Gesamtvolumen mindestens 10.000 Euro bereitgestellt. Es werden besonders Projekte gefördert, die bereits über Dritte gefördert werden, bei denen jedoch noch eine Finanzierungslücke besteht. Auch fördern wir hier gerne, um eine Projektinitiative in der Entwicklungsphase anzuschieben und zu ermutigen.

Was bedeutet „Regelprojektförderung“?

In einer Förderhöhe zwischen 1.000 und 20.000 Euro können in der Regel mehrjährige Projekt gefördert werden. Für dieses Fördersegment budgetieren wir stiftungsintern jährlich ca. 20.000 Euro.

Was bedeutet „Höchstförderung“?

Dieses Fördersegment unterscheidet sich von der Regelprojektförderung nur im Hinblick auf die Höhe der bewilligten Förderung, die hier auch über 20.000 Euro hinaus gehen kann. Natürlich müssen auch hier unsere Förderkriterien und Stiftungszwecke zur Anwendung kommen.

Wer entscheidet über die Anträge?

Die Förderentscheidungen trifft grundsätzlich der Vorstand. Über die Höchstförderungen entscheiden Vorstand und Stiftungsrat gemeinsam nur einmal im Jahr.